Videoüberwachung im Fahrradparkhaus.

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Videoüberwachung im Fahrradparkhaus.

Das Abstellen von Fahrrädern in zugangsgesicherten Abstellanlagen wie Fahrradparkhäusern erhöht die Sicherheit des Fahrrads erheblich. Ein absoluter Schutz vor Diebstahl oder Beschädigung durch andere Nutzer:innen, unbefugte Personen oder Kriminelle kann trotzdem nicht garantiert werden. Viele Betreiber neuer Fahrradparkhäusern rüsten ihre Anlagen deshalb gleich mit Videoüberwachungssystemen aus, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen. Bei bestehenden Anlagen wird nach erhöhten Diebstahlszahlen oft über eine Nachrüstung diskutiert.

Die Gründe für die Installation von Videoüberwachung sind vielseitig. Der Sicherheitsaspekt steht an erster Stelle: Fahrräder sollen vor Diebstählen und Nutzer:innen vor Straftaten geschützt werden sowie das subjektive Sicherheitsempfinden in Anlagen erhöht werden. Aber auch zum Schutz von Vandalismus, dem Unterbinden von Parties im Gebäude oder Missbrauch von Notfall-Telefonen werden Überwachungssysteme eingesetzt. 

Doch wie wirksam ist Videoüberwachung wirklich in der Praxis? Welche Kosten gehen damit einher und welche Datenschutzgesetze müssen beachtet werden? Darüber informierte die Infoveranstaltung der Infostelle Fahrradparken am 24. September 2024. 

Downloads

Überwachungskamera

Videoüberwachung. Mehr Sicherheit?

Präsentationsfolien Info-Veranstaltung vom 24.09.2024

Infostelle Fahrradparken

Videoüberwachung und Datenschutz

Präsentationsfolien

Nena Gjini, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit – Rheinland-Pfalz

Prävention gegen Fahrraddiebstahl

Präsentationsfolien

Karin Schweizer, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen